Allgemein Geschäftsbedingungen

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts

(Angaben gemäß § 5 TMG)

Traureden Eva Heck
Lütticher Straße 6
50674 Köln

+49 (0) 157 78780612

Preise: 

Alle Preise sind in Euro angegeben und es wird gemäß §19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben. Die Preise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen.

Zahlungsbedingungen: 

Rechnungsbeträge sind mit einem 14tägigen Zahlungsziel fällig. Zahlungen müssen ohne Abzug erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Die Zahlungsbedingungen beziehen sich einzig auf die Leistungen von Traureden Eva Heck (Dritte Dienstleister ausgeschlossen) und setzen sich folgendermaßen zusammen: 50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, 50% mit der Endabrechnung.

Zahlungsverzug: 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig. 

Kündigung/Stornierung: 

Bei einer Kündigung bis 24 Wochen vor der Hochzeit: 50% der Gesamtsumme. Bei einer Kündigung die weniger als 24 Wochen vor der Hochzeit liegt: 90% der Gesamtsumme. Eine außerordentliche Kündigung seitens Traureden Eva Heck kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsverzug & unmöglicher Zusammenarbeit. 

Vorgehen: 

Das erste Kennenlerngespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Nach Beauftragung und Vertragsunterzeichnung wird eine erste Anzahlungsrechnung mit 50% des Gesamtwertes zugestellt. Nach Durchführung der Leistung wird die Endabrechnung mit den zweiten 50% fällig.

Datenschutz und Urheberrecht: 

Alle durch Traureden Eva Heck erzeugten Ideen, Werke, Reden sind Eigentum von Traureden Eva Heck und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und Nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt. 

Haftung: 

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Traureden Eva Heck grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also soweit es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Der Haftungsumfang ist in diesem Fall dem Grunde nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach je Schadensfall auf die doppelte Auftragssumme des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn) wird von Eva Heck bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden nicht übernommen. 

Salvatorische Klausel: 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 


Stand: 15.10.2022